Lithium-Ionen Energiespeicher - Eine unterschätzte Gefahr
Bauartbedingt bergen Lithium-Akkus ein erhöhtes Gefahrenpotential – die damit verbundenen Risiken können jeden Gewerbebetrieb treffen.
Lithium-Ionen-Akkus sind grundsätzlich sicher und werden in einer Vielzahl von Geräten und Anwendungen eingesetzt, darunter Mobiltelefone, Laptops, Elektroautos und viele andere elektronische Geräte. Allerdings bergen sie gewisse Risiken, insbesondere wenn sie falsch verwendet oder beschädigt werden.
Zu den potenziellen Gefahren von Lithium-Ionen-Akkus gehören Brand / Thermisches Durchgehen, Gefahr durch auslaufende Stoffe, Gefahr durch Lichtbogen / elektrischer Körperfluss und die Gefahr durch die Brandgase.
Bei den heutigen Fertigungsstandards sind Lithium-Akkus als sicher anzusehen. Es werden in der Regel bereits seitens des Herstellers verschiedene Sicherheitstests durchgeführt, bevor (Serien-)Produkte in den Verkehr gebracht werden. Zum Beispiel ist eine Beförderung von Lithium-Energiespeichern nur dann zulässig, wenn ein Testzertifikat nach UN 38.3 vorliegt und die Batterien noch den Kriterien nach 2.2.9.1.7 ADR entsprechen.
Im Normalbetrieb gilt das Benutzen von Lithium-Batterien als sicher. Doch dies gilt laut Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (kurz: VDE) nur, solange jeder ordnungsgemäß mit ihnen umgeht. Werden Lithium-Ionen-Akkus beispielsweise fehlerhaft gehandhabt oder verlassen bei Unfällen den geprüften Serienzustand, können sie ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Wenn ein Akku beschädigt oder unsachgemäß behandelt wird, kann dies zu einem thermischen Durchgehen (Thermal Runaway) führen, bei dem sich der Akku stark erhitzt und in einigen Fällen Feuer fangen kann.
Durch diesen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Produktes können ab diesem Zeitpunkt sämtliche Handlungen nur noch auf Basis eigener Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden. Auch werksseitige, technische Defekte können nicht immer von vornherein ausgeschlossen werden. Der Übergang zum Gefahrguttransport ist im Bereich des Havariemanagements Elektromobilität fließend und sollte im Zuge der Gefährdungsbeurteilung am Einsatzort erhöhte Beachtung finden.
Auch der zunehmende Einsatz von Heimspeicheranlagen und deren eventuelle Defekte oder Schäden im privaten Bereich ist eine nicht zu vernachlässigende Größe in diesem Bereich.
Um diesen gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, haben wir uns als führender Fachbetrieb Havarie und E-Mobilität in Sachsen, Thüringen und Nordbayern aufgestellt.
Dies beinhaltet unter anderem:
- Das Erstellen eines Betriebsorganisationskonzeptes inkl. Gefahrgutkonzept
- Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeiter vom ADR-Schein bis hin zum 3S / 3E Batterieexperte inkl. EFK mit AuS
- Eine Lagergenehmigung nach BImSchG
- Bereitstellung zugelassener Transportbehälter